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Anwalt für Verkehrsrecht in Münster – Ihre Experten für Auto und Verkehr

Unfall, geblitzt oder Führerschein gefährdet? Jedem Menschen, der im Straßenverkehr unterwegs ist, kann es passieren, dass er gegen eine Straßenverkehrsordnung verstößt. Oder ist beim Autokauf oder einem Leasingvertrag etwas schiefgelaufen?

Unsere Kanzlei in Münster unterstützt Sie in sämtlichen Belangen des Verkehrsrechts. Als Anwälte stehen wir Ihnen bei Verkehrsstraftaten und -ordnungswidrigkeiten, bei der Abwicklung von Unfällen und den dabei entstandenen Schäden sowie rund um das Vertragsrecht bei Autokauf und Leasing bei.

Wie können wir Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht weiterhelfen?

Von Parkverstößen und der leichten Geschwindigkeitsüberschreitung bis hin zum schweren Verkehrsunfall mit Personenschäden deckt das Verkehrsrecht eine große Bandbreite an Vergehen ab. Wir sprechen für Sie mit den Behörden, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft und verhandeln mit den Versicherungen, damit Ihre Ansprüche auch durchgesetzt werden.

Schnell ist es passiert: Sie fahren versehentlich zu nahe auf das Fahrzeug vor Ihnen auf, übersehen ein Tempolimit oder verursachen aus Unachtsamkeit einen Verkehrsunfall. Bereits bei solchen unabsichtlichen Verstößen können die Folgen von einem Bußgeld und Punkten in Flensburg bis hin zu einem Fahrverbot reichen.

Wir stehen Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht zur Seite und wenden beispielsweise ein Fahrverbot ab oder mildern das Ergebnis eines Bußgeldverfahrens. Noch deutlich verschärft werden die Strafen, wenn Sie sich eines schwerwiegenderen Vergehens schuldig gemacht haben, wie zum Beispiel einer Trunkenheitsfahrt oder eines Verkehrsunfalls mit Fahrerflucht. Auch in solchen Fällen beraten und vertreten wir Sie anwaltlich.

Unsere wesentlichen Arbeitsfelder im Verkehrsrecht im Überblick

Vertretung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten:

Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtsverletzungen oder Rotlicht-, Abstands- und Handyverstöße können neben Bußgeldern und Eintragungen in das Flensburger Fahreignungsregister auch Fahrverbote oder die Entziehung der Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht:

Zu den Tatvorwürfen im Verkehrsstrafrecht zählen unter anderem schwerwiegendere Verkehrsverstöße wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Alkohol oder Drogen am Steuer, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, fahrlässige Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Abwicklung der Unfallschadensregulierung:

Verkehrsunfälle haben oft zivilrechtliche Folgen. Unsere Kanzlei setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.

Beratung im Vertragsrecht:

Autokäufe und Leasingverträge können viele Probleme aufwerfen. Wir stehen Ihnen bei allen Anliegen im Zusammenhang mit einem Autokauf oder Leasing bei.


André Weber
Rechtsanwalt

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155

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