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Anwälte für deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten in Münster

Zu den besonderen Spezialisierungen unserer Kanzlei zählt der Rechtsverkehr zwischen Deutschland und Spanien. Durch unsere Niederlassung auf der Baleareninsel Mallorca können wir mit großem Know-how im deutsch-spanischen Recht überzeugen.

Wir haben langjährige Erfahrung im Umgang mit dem spanischen Recht und beraten unsere Mandanten fachkundig in grenzüberschreitenden Angelegenheiten. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im spanischen Erbrecht sowie im spanischen Immobilien- und Gesellschaftsrecht.

Kanzlei mit Sitz in Münster und Palma de Mallorca – unsere Anwälte sind für Sie da!

Mit unseren Kanzleien in Münster und Palma de Mallorca schlagen wir die Brücke zwischen den unterschiedlichen Rechtsordnungen in Deutschland und Spanien. Denn auch wenn die Rechtsordnungen in vielen Bereichen in Deutschland und Spanien ähnlich sind, können zum Teil erhebliche rechtliche Unterschiede bestehen, wie zum Beispiel im Erbrecht.

Eine wichtige Voraussetzung für unsere Tätigkeit ist die Kenntnis der betroffenen Rechtsordnungen und deren Besonderheiten. Als Anwälte für deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten vertreten wir Ihre Interessen und Anliegen gleichwertig auf dem Gebiet des deutschen und des spanischen Rechts unter der genauen Kenntnis beider Rechtsordnungen.

Spanisches Erbrecht – Abwicklung einer Erbschaft in Spanien

Der bürokratische Aufwand der Abwicklung einer Erbschaft ist in Spanien enorm groß und ohne fachlichen Beistand kaum zu leisten. Anders als in Deutschland oder anderen nordischen Staaten kann man nicht einfach mit einem Erbschein zum Grundbuchamt gehen und den Erben als neuen Eigentümer eintragen lassen.

Nach dem Anfall einer Erbschaft – insbesondere bei Immobilienerbschaften, aber auch bei Bankkontoerbschaften oder sonstigen Vermögenswerten – ist nach spanischem Recht die Abgabe einer ausdrücklichen expliziten und notariellen Erbschaftsannahmeerklärung innerhalb von 6 Monaten ab dem Todestag erforderlich. Zwar gilt in der Regel nicht einmal das spanische Recht, aber bevor man dies den spanischen Fachinstitutionen erläutert hat, ist häufig mehr Zeit und Energie und damit auch mehr Finanzaufwand erforderlich, sodass es einfacher ist, sich den spanischen Regelungen und Fristen zu unterwerfen. Sollte drohen, dass diese Frist verpasst wird, so kann innerhalb von 5 Monaten ab dem Todestag in Madrid ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden.

Um aber eine notarielle Erbschaftsannahme vor einem spanischen Notar beurkunden zu lassen, müssen alle Erben gleichzeitig beim Notar vor Ort sein. Allein dies ist für viele, besonders für größere Familien, schon ein enormes Hindernis. Hier bietet es sich an, im Heimatland eine notarielle Auftragsvollmacht an unsere Anwälte zu geben, die die Tätigkeiten dann vor Ort in Spanien gebündelt durchführen.

Ob Abwicklung von Erbschaftsannahmen und Immobilienübertragungen in Spanien oder sicherer Rechtserwerb spanischer Immobilien – unsere Anwälte bieten Ihnen Antworten auf Ihre rechtlichen Fragen. Dabei legen wir großen Wert auf eine für den Mandanten individuell zugeschnittene Rechtsberatung und Vertretung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


Dr. Manuel Stiff
Rechtsanwalt
Abogado (spanischer Rechtsanwalt)

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155

www.stiff.es

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Stefanie Risse, M.D.C
Rechtsanwältin, abogada inscrita, Magister universitario en derecho comunitario

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155

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