Anwalt für Erbrecht in Münster – erben und vorsorgen
Als Anwalt wir Erbrecht sind wir Ihr erfahrener Ansprechpartner rund um die Themen Erben und Vererben sowie den Pflichtteil und die Nachfolgegestaltung. In unserer Kanzlei in Münster erhalten Sie eine kompetente Beratung und eine qualifizierte Vertretung.
Unsere Stärken liegen in der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen sowie in Nachfolgeregelungen zu Lebzeiten und sonstigen Vermögensübertragungen. Auch im Erbfall stehen wir Ihnen als Anwalt für Erbrecht zur Verfügung. So beraten und vertreten wir zum Beispiel unsere Mandanten bei Erbauseinandersetzungen und tragen als Rechtsbeistand zu einer sachgerechten und schnellen Einigung bei.
Unsere Leistungen als Anwalt für Erbrecht im Überblick:
- Gestaltung von Testamenten und erbrechtlichen Verfügungen
- Vermögensübertragungen zu Lebzeiten
- Behindertentestamente
- steueroptimierte Nachfolge
- Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Konflikten und Nachlassauseinandersetzungen
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmachten
Den Nachlass zu Lebzeiten regeln – Ihr Anwalt für Erbrecht berät Sie!
In Deutschland wird so viel vererbt wie nie. Es geht um erhebliches Vermögen, das sachgerecht weiterzugeben ist. Dabei tauchen oft folgende Fragen auf:
- Wann bieten sich vorzeitige Übertragungen an?
- Wie schreibe ich mein Testament?
- Was ist steuerlich zu beachten?
Das sind nur einige, aber typische Fragen. Unsere Kanzlei in Münster hilft Ihnen. Dabei klären wir mit Ihnen auch die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, damit sich um Sie gekümmert wird, wenn es Ihnen schlecht geht.
Was ist im Nachlassfall alles zu erledigen?
Ist ein Todesfall eingetreten, wird rechtliche Hilfestellung in verschiedenen Bereichen erforderlich. Folgende Fragen müssen geklärt werden:
- Wer gehört zum Kreis der Erben?
- Welche Vorgaben wurden zur Erbfolge gemacht?
- Ist ein Erbschein notwendig?
- Was gehört zum Nachlass?
Für diese und weitere Fragestellungen stehen wir Ihnen als Anwalt für Erbrecht zur Seite. Darüber hinaus beraten wir Sie auch fachkundig zu Ihren Rechten im Erbfall. So helfen wir Ihnen zum Beispiel, Ihre Erbansprüche durchzusetzen oder Ihre Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus können wir auch die testamentarischen Anordnungen des Erblassers und Möglichkeiten einer Testamentsanfechtung für Sie prüfen.
Guido Rasche
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,
Bankkaufmann, Mediator, zertifizierter Testamentsvollstrecker
Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155
rasche∂kanzlei-am-stadtgraben.de
André Weber
Rechtsanwalt
Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
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