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Anwälte für spanisches Gesellschafts- und Immobilienrecht in Münster

Sie möchten eine spanische Immobilie erwerben, verkaufen oder in Form einer Gesellschaft halten? Als Experten für deutsch-spanische Rechtsangelegenheiten beraten wir Sie von Deutschland und Spanien aus und begleiten Sie bei der vollständigen Abwicklung inklusive Umschreibung im spanischen Grundbuch.

Wenn es um den Vergleich zwischen deutschem und spanischem Immobilienrecht geht, ist die Kenntnis der Differenzen und Schnittstellen entscheidend. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit langjähriger Erfahrung zur Verfügung. Durch unsere Niederlassung in Palma de Mallorca können wir Sie bestens beim Immobilienkauf bzw. -verkauf unterstützen.

Deutsches und spanisches Immobilienrecht – unsere Anwälte beraten Sie fachkundig!

Ob sicherer Rechtserwerb spanischer Immobilien, Beratung und Betreuung beim Immobilienverkauf und Gesellschaftsgründungen oder die Abwicklung von Erbschaftsannahmen und Immobilienübertragungen in Spanien – unsere Anwälte stehen Ihnen mit großem Know-how im deutschen und spanischen Immobilienrecht zur Verfügung. Lassen Sie sich individuell von uns beraten!

Wichtig: Die erwerbsrechtlichen, erbrechtlichen, grundbuchrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen richten sich einmal nach heimischem und einmal nach örtlichem und somit spanischem Recht. Damit ist der scheinbar einfache Fall eines Immobilienerwerbs in Spanien aber noch nicht gelöst. Der spanische Notar hilft wenig und prüft weder den Optionsvertrag noch die baurechtliche Legalität oder das Vorhandensein einer Bewohnbarkeitsbescheinigung (cédula de habitabilidad). Er bewirkt anders als heimische Notare nicht die notwendige und dringend anzuratende Grundbucheintragung des Käufers oder der Käufergesellschaft. Hier stehen Ihnen unsere Anwälte gerne zur Verfügung.

Spanisches Immobilienrecht und Erbschaftssteuerrecht – heute schon an morgen denken!

Die erbrechtliche Gestaltung einer spanischen Immobilie sollte nicht nur unter dem Aspekt des anwendbaren Rechtes (spanisches oder deutsches), sondern auch unter der Fragestellung der Vermögensübertragung unter Lebenden und der Erzielung von finanziellen Vorteilen betrachtet werden. Bereits beim Immobilienerwerb in Spanien sollte an die Erbschaftssteuersituation gedacht werden.

Die Erbschaftssteuern in Spanien weichen von den Schenkungssteuern in manchen Provinzen ab und können sehr hoch und aufwendig sein. Als Immobilienkäufer sollten Sie für Notfälle Vorsorge treffen oder auch gleich den Generationswechsel für Ihre Kinder miteinplanen. Denken Sie daran: Je werthaltiger die Immobilie, desto höher werden eines Tages die Erbschaftssteuern sein!

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 03.09.2014 wurden die hohen Erbschaftssteuern für Nichtresidenten im Eltern-Kind- oder Ehegatten-Verhältnis als rechtswidrig erklärt. Für diese Verhältnisse gelten nun auf den Balearen die gleichen Schenkungs- und Erbschaftsteuersätze wie für Residenten. Bei entfernteren Verwandtschaftsgraden oder Nichtverwandtschaft sind die Erbschaftsteuersätze nach wie vor erheblich höher. Weiter erhöht sich der Steuersatz, wenn der Erbe Vorvermögen in Spanien hat. Da das Einsparpotenzial enorm ist, lohnt es sich bereits beim Erwerb Rat zu suchen.

Nutzen Sie die präventive Erbschaftssteuerberatung unserer Kanzlei in Münster und legen Sie den Immobilienkauf in unsere Hände. Unsere Anwälte prüfen den privatschriftlichen Vertrag, die notarielle Erwerbsurkunde, die Legalität und die erbschaftssteuerliche Seite und betreuen das gesamte Umschreibe- und Eintragungsverfahren.


Dr. Manuel Stiff
Rechtsanwalt
Abogado (spanischer Rechtsanwalt)

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155

www.stiff.es

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Stefanie Risse, M.D.C
Rechtsanwältin, abogada inscrita, Magister universitario en derecho comunitario

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155

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