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Verwaltungsrecht in unserer Kanzlei in Münster – Verwaltung und Behörden

Die öffentliche Verwaltung mit ihren Behörden begegnet uns in vielen Lebensbereichen. Daher kommen wir auch an vielen Punkten unseres Lebens mit dem Verwaltungsrecht in Berührung. Jede Behörde und jedes Amt unterliegt dem Verwaltungsrecht.

Peter Schroiff, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW a.D., of counsel, steht unserer Kanzlei in Münster als Of Counsel zum Thema Verwaltungsrecht zur Verfügung. Im Rahmen seiner Tätigkeit nutzt er seine berufliche Erfahrung in verschiedenen Verwaltungsrechtsgebieten, um die Mitglieder der Kanzlei und ihre Mandanten zu beraten und zu unterstützen.

Vorrang hat die Beratung vor und während eines Verwaltungsverfahrens. Jeder Bürger kann zwar auch Rechtsschutz bei den Verwaltungsgerichten suchen. Die Führung von verwaltungsgerichtlichen Prozessen sollte aber immer das letzte Mittel darstellen.

Was regelt das Verwaltungsrecht?

Das Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bürger und Staat. Es stellt die Rechtsgrundlage für alle Behörden von Bund, Land und Kommunen dar und beinhaltet alle Vorschriften über Verwaltungstätigkeiten und Verwaltungsverfahren sowie die Verwaltungsorganisation.

Welche Rechtsgebiete zählen zum Verwaltungsrecht?

Da das Verwaltungsrecht die unterschiedlichsten Lebensbereiche umfasst, ist es sehr umfangreich. Zu den typischen Teilgebieten dieses Rechtsgebietes zählen zum Beispiel:

  • Gewerberecht
  • Bau- und Bodenrecht
  • Polizeirecht
  • Schulrecht
  • Hochschulrecht
  • Prüfungsrecht
  • Beamtenrecht
  • Dienstrecht
  • Staatsangehörigkeitsrecht
  • Pass- und Ausweisrecht
  • Kataster- und Vermessungsrecht
  • Gebührenrecht

Fragen zum Verwaltungsrecht? Wenden Sie sich an unsere Kanzlei in Münster

Wenn Sie rechtliche Fragen und Probleme im Bereich des Verwaltungsrechts haben, dann steht Ihnen in unserer Kanzlei ein erfahrener Ansprechpartner zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Ihre Interessen im Verwaltungsrecht.

In den folgenden Bereichen können wir Ihre Rechte durchsetzen:

  • Verwaltungsakt, Ablehnungsbescheid und Bewilligungsbescheid
  • Verwaltungsverfahren und Anhörung
  • Widerspruchsverfahren
  • Verhandlungen mit Behörden
  • Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten und Bundesverwaltungsgerichten
  • Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und einstweilige Anordnungen

Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei in Münster auf. Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihrem Anliegen im Bereich des Verwaltungsrechts.


Peter Schroiff
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht für das Land NRW a.D., of counsel

Tel.: +49 (0) 251 / 26 55 11
Fax: +49 (0) 251 / 26 55 155

Mehr Informationen
Kanzlei Am Stadtgraben Dr. Stiff und Partner GbR - Logo
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